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Welche Leistungen und Zuständigkeiten übernimmt der Wasserverband Musterland?

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Leistungen und Zuständigkeiten für Hauskläranlagen.

Der Wasserverband Musterland übernimmt die Entleerung von Gruben, die Regelentsorgung für "nachgerüstete" Hauskläranlagen, die Sonderentleerung und die bedarfsorientierte Entleerung. Der Erlass des Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume MLUR des Landes Schleswig-Holstein sind in Verbindung mit der Norm DIN 4261 die Mindeststandards für Hauskläranlagen geregelt und Zuständigkeiten festgelegt.

Wasserverband Musterland
Musterweg 41
12345 Musterhausen

Telefon: 01234-5678-0
Fax: 01234-5678-99

wv-musterland@wv.digital
www.wv-musterland.de

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