Wer kann den Eigentümerwechsel anzeigen?
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Informationen zur Meldung eines Eigentümerwechsels.
Der Eigentümerwechsel kann durch den/die bisherige/n Eigentümer*in oder den/die neue/n Eigentümer*in erfolgen. Vereinbaren Sie, wer den Eigentümerwechsel beim Wasserverband anzeigt. Bei der Nutzung unseres Formulars Ummeldung / Eigentümerwechsel erhalten sowohl bisherige/r wie auch neue/r Eigentümer*in eine Bestätigung per E-Mail.