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Wer darf Errichtungen und Wartungen von Kleinkläranlagen übernehmen?

Auf dieser Seite:

Die Bestimmungen, wer eine eine Kleinkläranlagen für Sie Errichten und warten darf finden Sie hier.

Die Errichtung von Kleinkläranlagen unterliegt bundeslandabhängigen Vorschriften. Eine Kleinkläranlage ist nur von Fachkundigen durchzuführen, welche eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) besitzen. Die Wartung ist von sachkundigen Personen vorzunehmen.

Wasserverband Musterland
Musterweg 41
12345 Musterhausen

Telefon: 01234-5678-0
Fax: 01234-5678-99

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