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Welche Regelungen sind für einen Gartenwasser-/ Abzugszähler zu beachten?

Auf dieser Seite:

Informationen was bei dem Einbau eines Gartenwasser-/Abzugszählers

  • Der Gartenwasserzähler ist an einem frostsicheren und frei zugänglichen Ort an die Leitung anzubringen.

  • Der Wasserverband Musterland muss den Gartenwasserzähler kostenpflichtig abnehmen und zulassen.

  • Der Einbau darf nur von einem zugelassenen Installateur vorgenommen werden.

  • Es dürfen nur geeichte Wasserzähler verbaut werden. Der Wasserzähler muss verplombt werden. Die Kosten für die Installation des Abzugszählers trägt der/die Kunde*in.

Wasserverband Musterland
Musterweg 41
12345 Musterhausen

Telefon: 01234-5678-0
Fax: 01234-5678-99

wv-musterland@wv.digital
www.wv-musterland.de

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